Rollikup® - Die Anhängerkupplung für den Rollstuhl
Die Kupplung die es in sich hat.

Wir wollen unseren Beitrag zur Selbständigkeit vieler Rollstuhlfahrer *innen leisten.
- Sicheres Verriegeln durch automatisches Einrasten
- Geringes Gewicht, 170 Gramm, fest am Rollstuhl montiert
- Eigenständige Einhand-Ent- und Verriegelung
- Durch Verlegung des Drehpunktes hinter die Reifen, enorm wendig
- So gut wie jeder Fahrradanhänger kann angebaut werden
- Fast alles was Rollen hat kann angekuppelt werden
- Verreisen ist kein Problem mehr, den Koffer einfach hinter den Rollstuhl anhängen und los geht´s

Dieses Set können Sie sowohl an 30 mm so wie 25 mm eckigen und runden Rohren befestigen. Entsprechende Reduzierstücke liegen bei. Passend für Starr-Rahmen-Rollstühle. Fragen Sie bitte uns an!
Für Rohrdurchmesser größer 30 mm haben wir einen zusätzlichen Adapter mit diesem können auch bestehende Adapter für die Vorspannbikes an ihrem Platz bleiben.
Klemmblock bis Rohdurchmesser 40 mm werden individuell auf das vorgegebene Maß genau für Sie angefertigt. Die Kosten bitte Anfragen. Für Sondergrößen bieten wir auch Sonderlösungen unbedingt Kosten anfragen. Für Faltrollstühle nutzen wir die Kippstüzhalterungen der Firma Alber. An die Stelle von den Kippstützen kommt eine Querstange mit Rollikup dran
Hersteller Information
Teuto InServ gGmbH ist ein Inklusionsunternehmen.
Übersetzt heißt Inklusion „Einschluss“, also das Gegenteil von Ausschluss oder Ausgrenzung und geht über Integration hinaus. Inklusionsunternehmen sind in erster Linie Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und müssen sich dem Wettbewerb mit anderen Unternehmen stellen.
Zusätzlich erfüllen sie jedoch einen besonderen sozialen Auftrag und übernehmen damit besondere gesellschaftliche Verantwortung: Sie verpflichten sich, mindestens 30%, höchstens 50% ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen Schwerbehinderten nach § 215 SGB IX zu besetzen. Inklusionsunternehmen verwirklichen also inklusive und gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen
Unterstützungsbedarf.
In Inklusionsunternehmen sind die Mitarbeiter sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach den gängigen Bestimmungen beschäftigt werden.