Infos für Patienten mit Rezept
Liebe Kundin, lieber Kunde,
Sie waren beim Arzt und sind im Besitz eines Rezeptes / einer Verordnung? Dann können Sie in den Genuß einer Erstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse kommen!
Sie waren beim Arzt und sind im Besitz eines Rezeptes / einer Verordnung? Dann können Sie in den Genuß einer Erstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse kommen!
So senden Sie uns kostenlos Ihr Rezept zu:
- Drucken Sie sich diese Information und den Freibriefumschlag aus.
Kundeninformation STOLLE - Senden Sie uns die Verordnung/Rezept mit dem Freibriefumschlag per Post zu. Wir benötigen das Rezept im Original für die Beantragung der Erstattung der Kosten bei Ihrer Krankenkasse! Bitte keine Kopie oder Fax schicken!
- Sobald Ihre Dokumente mit allen nötigen Angaben bei uns eingetroffen sind, nehmen wir vorab Kontakt mit Ihnen auf, um weitere Angaben zu klären. Anschließend kontaktieren wir Ihrer Krankenkasse und klären die Höhe der Erstattung. Denken Sie bitte deshalb auch daran uns eine Telefonnummer mitzuteilen, unter der wir Sie tagsüber erreichen!
- Informieren Sie sich vorab auf unserer Webseite über die verschiedenen Stofftypen. Über anfallende Eigenanteile informiert Sie unser geschultes Personal gerne.
- Nachdem alle Punkte geklärt sind, liefern wir die Ware aus und in kürzester Zeit halten Sie Ihre allergendichten Zwischenbettbezüge in den Händen!
Wichtige Hinweise! Bitte unbedingt beachten!
- Rezepte haben in der Regel eine Gültigkeit von 28 Tagen! Nur in diesem Zeitrahmen können wir für Sie den Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einreichen.
- Die meisten Krankenkassen erstatten in der Regel bei gleichbleibender Größe alle 10 Jahre neue Bezüge. Wurden Sie innerhalb dieser Zeit schon einmal von einem Versorger mit allergendichten Bettbezügen ausgestattet? Dann bitten wir Sie, uns dieses unbedingt mitzuteilen um Ihnen unerwünschte zusätzliche Kosten zu ersparen!
- Bei einer Änderung der Betten-Größe, z.B. wenn Ihr Kind ein größeres Bett bekommt oder Sie sich ein neues Bett angeschafft haben, ist eine neue Beantragung bei Ihrer Krankenkasse möglich. Bitte teilen Sie uns dieses mit!
- Für Patienten der Techniker Krankenkasse: Soll Ihr Partner auch mit allergendichten Bezügen ausgestattet werden, so muss dieses auf dem Rezept mit dem Zusatz „Partnerversorgung“ vermerkt werden!