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Schlaganfall
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Medizin
4 Diagnose
Welche Untersuchungen werden beim Schlaganfall durchgeführt?

Um festzustellen, in welcher Hirnregion ein Schlaganfall stattgefunden hat und wie groß das Ausmaß ist, stehen den Ärzten u. a. verschiedene technische Geräte zur Verfügung.
Bei den hier genannten Diagnoseverfahren handelt es sich um eine Auswahl der am häufigsten eingesetzten.
Röntgen-Verfahren, u.a.

  • Computertomographie - CT (die "Röhre")
    Hierbei handelt es sich um ein Röntgenverfahren, das die untersuchte Körperregion in einzelnen Schichten darstellt. Die Computertomographie macht eine Unterscheidung zwischen Hirninfarkt (weißem Schlaganfall) und Gehirnblutung (rotem Schlaganfall) möglich.
    Ebenso ist die Größe des betroffenen Gebietes zu erkennen.
  • Durchblutungs-CT
    Um genau die verstopften Hirnarterien zu bestimmen, kann dem Patienten ein Kontrastmittel gespritzt werden, das in die Hirnarterien gelangt. Im Röntgengerät wird der Fluss des Kontrastmittels verfolgt und damit Störungen sichtbar gemacht.
  • Magnetresonanztomographie - MRT (Kernspintomographie)
    Die MRT kann nützliche Informationen zu Ursachen und ggf. über ältere oder zusätzliche Schäden des Gehirns geben. Dieses Verfahren kann auch kleinste Schlaganfälle darstellen.
  • Doppler-Sonographie
    Bei dieser Methode wird der Patient nicht durch Röntgenstrahlen oder Kontrastmittel belastet. Dieses Ultraschallverfahren macht den Blutfluss hörbar und lässt so Aussagen zu Verschlüssen und Verengungen von Arterien machen.
Weitere wichtige Untersuchungen, u.a.

  • Sauerstoffgehalt des Blutes
  • Blutzuckerspiegel
  • Körpertemperatur
  • Blutdruck
  • Muskelreflexe
  • Gleichgewichtssinn
  • Geschicklichkeit
Die Anamnese (Vorgeschichte)

Bei einer Anamnese fragt der Arzt in der Regel u.a.
  • wie gesund der Patient lebt
  • ob der Patient raucht
  • welche Krankheiten oder Operationen in der Vergangenheit vorlagen
  • welche Medikamente eingenommen werden
Wenn der Patient zu schwach, bewusstlos ist oder nicht sprechen kann, ist der Arzt auf die Hilfe eines Angehörigen angewiesen.
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