Die ausgezeichnete Versorgung von Diabetikern mit
Insulin
und ggf. Medikamenten sowie geeigneten Hilfsmitteln ermöglichen Diabetikern,
nahezu alle Berufe und Tätigkeiten auszuüben.
In bestimmten Berufen jedoch, in denen eine Fremdgefährdung durch Unterzuckerungen oder die
Nebenwirkungen von Medikamenten möglich wäre, überlässt die Gesetzgebung die
Entscheidung über die Einstellung eines Diabetikers im Einzelfall einem Arbeitsmediziner.
Zu diesen Berufen gehören u.a. die Personenbeförderung, Berufe mit verantwortlichen
Überwachungsfunktionen (z.B. Fluglotsen) und Tätiglkeiten mit Schusswaffengebrauch.
(siehe hierzu auch unseren Beitrag
"Diabetes und Schwerbehinderung"